Der Mac App Store ist grundsätzlich für Privatkunden gedacht. Was man als Unternehmenskunde im Mac App Store beachten muss, worin sich die Lizenzbedingungen unterscheiden, und wie man die gekaufte Software auch rechtlich einwandfrei absetzen kann, fasse ich hier zusammen.
Wer als Unternehmer im Mac App Store einkauft, unterliegt leicht geänderten Lizenzbestimmungen. In den Nutzungsregeln für Mac App Store Produkte steht folgendes:
(ii) Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Bildungseinrichtung sind, können Sie ein Mac App Store Produkt herunterladen, damit es entweder von (a) einer einzelnen Person auf jedem von dieser Person genutztem Mac Computer, der Ihnen gehört oder in Ihrem Besitz ist, oder (b) mehreren Personen auf einem einzelnen, geteilten Mac Computer, der Ihnen gehört oder in Ihrem Besitz ist, benutzt wird.
Oder anders gesagt: Es gibt zwei Lizenzmodelle, die je nach Situation Anwendung finden:
Zum Beispiel kann ein einzelner Arbeitnehmer ein Mac App Store Produkt sowohl auf seinem Desktop Mac Computer als auch auf seinem Laptop Mac Computer nutzen oder können mehrere Studenten nacheinander das Mac App Store Produkt auf einem einzelnen Mac Computer, der sich in einem Informationszentrum oder in der Bibliothek befindet, nutzen.
Man könnte nun meinen, dass der Unternehmer die Wahl zwischen den beiden Lizenzmodellen hat. Zu beachten ist jedoch:
Klarstellend sei dabei erwähnt, dass für jeden genutzten Mac Computer, der von mehreren Nutzern benutzt wird, eine separate Lizenz erforderlich ist.
Wenn ein Mac also von mehreren Personen benutzt wird, ist zwingend eine separate Lizenz erforderlich! (Anmerkung: Ich gehe davon aus, kann aber nicht garantieren, dass bei einem von mehreren Personen genutzten Mac, sofern alle Personen über eine eigene Lizenz einer Software verfügen, keine weitere Lizenz erforderlich ist.)
Unternehmen, die mehr als 20 Macs auf den neuesten Stand bringen möchten, können eine Volumenlizenz von Mac OS X Lion sowie Mac OS X Lion Server im deutschen Apple Store for Business erwerben:
Im Umsatzsteuergesetz UStG sind die Anforderungen an eine elektronisch versendete Rechnung (siehe §14 Abs. 3) – der typische „iTunes Store Beleg“ ist also keine Rechnung im steuerrechtlichen Sinne.
Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, hat ein weiteres Problem: Auf einer EU-Rechnung muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Unternehmens vermerkt sein. Außerdem müsste die Rechnung in diesem Fall ohnehin ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden.
Die Lösung des Problems ist ziemlich simpel – man kann auf Anfrage für jeden Einkauf im App Store und Mac App Store eine ordentliche Rechnung bekommen:
Ich hoffe, ich kann mit meinem Beitrag einige Fragen beantworten und einigen Unternehmern helfen. Fragen und Kommentare sind selbstverständlich jederzeit willkommen!
Hinweis: Mein Beitrag ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Er erläutert mein persönliches Verständnis der gegebenen Umstände und ersetzt in keinem Fall die Konsultation eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters.
Jonas sagt:
Entsprechend der beschriebenen Handlungsweise habe ich eine Rechnung für den Lion-Download angefordert. Aber von wegen Steuerkonform, was da kam?!
Habe gerade einen langen Mail Dispute mit einem Verantwortlichen wegen einer steuerlich absetzbaren Rechnung hinter mir. Die haben keine Ahnung von deutschem Steuerrecht:
Keine elektronische Signatur, die angebotene PDF enthielt keine Unterschrift, sah von der Formatierung her wie handgemacht….
So nicht, auch wenn es sich um keine Summe handelt
Also bleibt es dies eine Mal wohl bei einem Eigenbeleg.
Hendrik sagt:
Noch nie bemerkt, dabei durchforste ich eigentlich immer alles mögliche.
Super, dankeschön!
Hendrik sagt:
Ach, den Namen der Person kann man ändern?
Das wusste ich gar nicht. Das wäre natürlich extrem praktisch.
Vielen Dank für deine Antwort!
Ben sagt:
Ja, das ist möglich. Sogar die Apple ID selbst kann geändert werden. Schau einfach mal hier nach:
Hendrik sagt:
Ich habe hier eher ein anderes Problem.
Und zwar haben wir bei uns in der Fachschaft (an der Uni) einen iMac, den ich betreue.
Diesen würde ich gerne auf 10.7 aktualisieren.
Ich stehe hier vielmehr vor dem Problem, als dass ich beim iTunes-Konto (wenn ich es anlege) eine Person angeben muss.
Das will aber ungern ich sein, da ich in absehbarer Zeit nicht mehr an der Uni bin. Selbes Problem auch bei anderen Mitgliedern.
Hier grübel ich die ganze Zeit, wie ich das Problem lösen kann um auf Lion zu aktualisieren.
Ben sagt:
Ein iTunes-Konto muss (bisher) immer zwangsläufig einer Person zugeordnet sein. Unternehmen können zwar auch im Store einkaufen, müssen dann aber eine Person angeben. Es spricht nichts dagegen, wenn du deinen Namen einträgst und beim Verlassen der Uni dann das Profil änderst.